Das ist der Historische Verein Gröbenzell e. V. - Die Gröbenhüter

Was wollen die Gröbenhüter?

Sie verstehen ihren Verein nicht als Fortsetzung der "13 Gröbenhüter" aus den 50er Jahren oder gar der Gröbenhüter aus der Zeit der bayerischen Herzöge und Kurfürsten, als sie auf Pflege und Unterhalt von Straßen, Gräben und Bäche in der hiesigen Gegend zu achten hatten. Aber die heutigen Gröbenhüter sind sich dieser Vorgänger durchaus bewusst und setzen sich ein für den Erhalt kultureller Werte und für die Erforschung der Geschichte als Beitrag, damit unsere Zeit auf den Grundlagen der Vergangenheit besser zu verstehen ist.

Gründungsidee 1997

Die Gründungsidee war, ein Forum zur Förderung von Aktivitäten aller an Ortsgeschichte  interessierter Mitbürger zu schaffen. So schlossen sich 1997 u.a. der Mitarbeiterkreis der Heimatkundlichen Sammlung, die Bürgerinitiativen zum Erhalt der "Alten Schule" und der "Bahnhofswirtschaft", der Verfasser des Gröbenzeller Heimatbuchs und andere an der Ortsgeschichte Interessierte zusammen.

Unsere Ziele

nach der Vereinssatzung (s. unten) sind, das Interesse für ortsgeschichtliche Fragen zu wecken, das historische, künstlerische, kulturelle und bauliche Erbe zu bewahren und die Zusammenarbeit der auf diesem Gebiet tätigen Personen zu fördern. Diesen Zielen dienen der Aufbau und die Betreuung ortsgeschichtlicher Sammlungen von Dokumenten, Schriften, Büchern, Bildern, Fotos, Filmen, Datenträgern und sonstigen Gegenständen, die Publikation ortsgeschichtlicher Beiträge, die Durchführung von Ausstellungen und Vorträgen sowie von Exkuurisonen u.a.m.

Auf dieser Website lässt sich unter den Stichworten „Vereinsgeschichte" und "Mitteilungsblatt" verfolgen, in welcher Weise die Gröbenhüter ihre Ziele verfolgen und verwirklichen.

 

Vereinssatzung


Name und Sitz
Der Verein führt den Namen „Die Gröbenhüter - Historischer Verein Gröbenzell e.V". Er hat seinen Sitz in Gröbenzell. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

Vereinszweck
Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde.
Der Satzungszweck wird dadurch insbesondere verwirklicht:
- das Interesse und Verständnis für ortsgeschichtliche Fragen zu wecken,
- das geschichtliche, künstlerische, kulturelle und bauliche Erbe zu bewahren und
- die Zusammenarbeit der auf diesem Gebiet tätigen Personen zu fördern.
Der Erfüllung dieser Ziele dient vor allem der Aufbau und die Betreuung ortsgeschichtlicher Samm-lungen von Dokumenten, Schriften, Büchern, Bildern, Fotos, Filmen, Ton- und Datenträgern und Gegenständen, die Veröffentlichung ortsgeschichtlicher Beiträge, die Durchführung von Ausstellungen und Vorträgen sowie von Exkursionen, Aktionen, Arbeitskreisen und offenen Treffen.

Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt durch sein Wirken ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Mittel des Vereins einschließlich etwaiger Überschüsse werden nur für die satzungsmäßigen Zwecke des Vereins verwendet. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Ver-gütungen begünstigt werden. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Gröbenzell, die es unmittelbar und aus-schließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne dieser Satzung zu verwenden hat.

Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft können natürliche und juristische Personen, Ehepaare, Familien und Lebenspartnerschaften mit Kindern bis zu deren Volljährigkeit erwerben, die bereit sind, die Bestrebungen des Vereins zu fördern. Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand auf Antrag. Der Vorstand kann die Aufnahme ablehnen. Ein Austritt ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. Personen, die sich um die Verwirklichung des Vereins-zweckes besonders verdient gemacht haben, können durch den Vorstand zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Die Mitglieder sind berechtigt, an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen und ihr Stimmrecht auszuüben. Für die Vereinsmitglieder, ausgenommen die Ehrenmitglieder, besteht Beitragspflicht. Der Jahresbeitrag ist jeweils im ersten Quartal zu entrichten. Ein Mitglied kann durch Mehrheitsbeschluss des Vorstandes bei groben Verstößen gegen die Vereinssatzung oder die Belange des Vereins ausgeschlossen werden. Der Betroffene ist in diesem Fall zu hören. Der Ausschluss eines Vorstandsmitglieds bedarf der Mehrheit der Stimmen der Mitgliederversammlung.

Vereinsorgane
Organe des Vereins sind der Vorstand, der Beirat, die Mitgliederversammlung.

Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister. Aufgabe des Vorstandes ist die Leitung und Verwaltung des Vereins. Nach außen wird der Verein durch den 1. Vorsitzenden und den 2. Vorsitzenden gemeinsam vertreten. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei der Vorstandsmitglieder, darunter der 1. oder 2. Vorsitzende, anwesend sind. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Er bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt.

Der Beirat besteht aus bis zu 12 Mitgliedern und wird vom Vorstand berufen. Der Beirat steht der Vereinsleitung beratend zur Seite.

Die Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung ist einmal jährlich, möglichst im ersten Viertel des Kalender-jahres, durch den Vorstand einzuberufen. Die Mitglieder sind unter Bekanntgabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich einzuladen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert, oder mindestens ein Viertel der Vereinsmitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe dies vom Vorstand schriftlich verlangt. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder.
Die ordentliche Mitgliederversammlung nimmt den Jahres- und Kassenbericht des Vorstandes und den Prüfungsbericht der Kassenprüfer entgegen und entscheidet über den Antrag auf Entlastung; sie wählt den Vorstand und zwei Kassenprüfer und beschließt über die Höhe der Beiträge. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit der abgegebenen Stimmen. Die Wahl des Vorstandes und der Kassen-prüfer erfolgt geheim, wenn ein Mitglied dies beantragt. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen Stimmen. Zur Auflösung des Vereins ist eigens eine Mitgliederversammlung einzuberufen und eine Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder erfor-derlich. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind schriftlich abzufassen und vom jeweiligen Leiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen.

 

EU-Datenschutzgrundverordnung

Informationen über die im Rahmen der Mitgliedschaft bei den Gröbenhütern

Historischer Verein Gröbenzell e.V. gespeicherten personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung

Mit Inkrafttreten der EU-Datengrundschutzverordnung (EU-DSGVO) am 25. Mai 2018 wurden für die Fälle der Verarbeitung personenbezogener Daten besondere Informationspflichten eingeführt. Nach Art. 13 und 14 EU-DSGVO hat der Verantwortliche des Vereins dem Mitglied, dessen Daten er verarbeitet, die in den Artikeln genannten Informationen bereit zu stellen. Dieser Informationspflicht kommen wir als Verein gerne nach.

1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen: Die Gröbenhüter Historischer Verein Gröbenzell e.V. 1. Vorsitzender Rudi Ulrich, Puchheimerstr. 9A, 82194 Gröbenzell; Kontakt: groebenhueter@web.de

2. Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden:

a) Name, Vorname, Ehe-/Partner, Geburtsjahr bei nicht volljährigen Kindern, Wohnanschrift, Telefon-Festnetz/Mobil, Fax, E-Mail, Bankverbindung zum Lastschrifteinzug;

b) bei Mitgliedschaft einer juristischen Person, z.B. eines Vereins: der/die Vorsitzende, Wohnanschrift, Kontaktdaten (Telefon-Festnetz/Mobil, E-Mail-Adresse), Mitgliedsnummer, Funktionen im Verein, Eintritts-/ Austrittsdatum, Bankverbindung.

Die personenbezogenen Daten werden für die Durchführung des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet (z.B. Einladung zu Versammlungen, Ausflügen, Veranstaltungen, Beitragseinzug, Organisation des Vereinsbetriebes). Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Zusammenhang mit Vereinsereignissen einschließlich der Berichterstattung hierüber auf der Internetseite des Vereins und an lokale, regionale und überregionale Printmedien übermittelt.

3. Rechtsgrundlagen, auf Grund derer die Verarbeitung erfolgt: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in der Regel aufgrund der Erforderlichkeit zur Erfüllung eines Vertrages gemäß Art.6 Abs.1 lit. b) EU-DSGVO. In erster Linie handelt es sich dabei um das Mitgliedschaftsverhältnis im Verein. Werden personenbezogene Daten erhoben, ohne dass die Verarbeitung zur Erfüllung eines Vertrages erforderlich ist, erfolgt die Verarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a) in Verbindung mit Art. 7 EU-DSGVO. Die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet oder in lokalen, regionalen oder überregionalen Printmedien erfolgt zur Wahrung berechtigter Interessen des Vereins (vgl. Art. 6 Abs.1 lit. f) EU-DSGVO). Das berechtigte Interesse des Vereins besteht in der Information der Öffentlichkeit durch Berichterstattung über die Aktivitäten des Vereins. In diesem Rahmen werden personenbezogene Daten einschließlich von Bildern der Teilnehmer zum Beispiel im Rahmen der Berichterstattung über Veranstaltungen und Ereignisse des Vereins veröffentlicht.

4. Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten: Die Daten der Bankverbindung der Mitglieder werden zum Zwecke des Bankeinzugs an die Sparkasse Fürstenfeldbruck weitergeleitet.

5. Die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung der Dauer: Die personenbezogenen Daten werden für die Dauer der Mitgliedschaft gespeichert. Mit Beendigung der Mitgliedschaft werden die Datenkategorien gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen weitere zehn Jahre vorgehalten und dann gelöscht. In der Zeit zwischen Beendigung der Mitgliedschaft und der Löschung wird die Verarbeitung dieser Daten eingeschränkt. Bestimmte Datenkategorien werden zum Zweck der Vereinschronik im Vereinsarchiv gespeichert. Hierbei handelt es sich um die Kategorien Vorname, Nachname und besondere Ereignisse, an denen die betroffene Person mitgewirkt hat. Der Speicherung liegt ein berechtigtes Interesse des Vereins an der zeitgeschichtlichen Dokumentation von Ereignissen. Alle Daten der übrigen Kategorien (z.B. Bankdaten, Anschrift, Kontaktdaten) werden 10 Jahre (gesetzliche Aufbewahrungsfrist) nach Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht.

6. Der betroffenen Person stehen unter den in den Art. 15, 16,17,18,20, 21 und 77 EU-DSGVO jeweils genannten Voraussetzungen nachfolgende Rechte zu: das Recht   auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, das Widerspruchsrecht,  Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde und das Recht , eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen zu können, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung hierdurch berührt wird.

7. Die Quelle, aus der die personenbezogenen Daten stammen: Die personenbezogenen Daten werden grundsätzlich im Rahmen des Erwerbs der Mitgliedschaft erhoben.

8. Einwilligung in die Veröffentlichung von Personenbildnissen: Sie willigen ein, dass Fotos und Videos von ihrer Person bei Veranstaltungen und zur Präsentation angefertigt und in folgenden Medien veröffentlicht werden dürfen: Homepage des Vereins, Vereins-Mitteilungsblatt, regionale Presseerzeugnisse (z.B. SZ, FFB Tagblatt, Kreisbote, Amperkurier, Gröbenzell im Blick). Wir weisen darauf hin, dass die Fotos und Videos mit ihrer Person bei der Veröffentlichung im Internet oder in sozialen Netzwerken weltweit abrufbar sind. Eine Weiterverwendung und/oder  Veränderung durch Dritte kann hierbei nicht ausgeschlossen werden. Soweit  die Einwilligung nicht widerrufen wird, gilt sie zeitlich unbeschränkt. Die Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf der Einwilligung muss in Textform (Brief oder per Mail) gegenüber dem Verein erfolgen. Eine vollständige Löschung der veröffentlichten Fotos und Videoaufzeichnungen im Internet kann durch die Gröbenhüter, Historischer Verein Gröbenzell e.V. nicht sichergestellt werden, da z.B. andere Internetseiten die Fotos und Videos kopiert oder verändert haben könnten. Die Gröbenhüter, Historischer Verein Gröbenzell e.V. können nicht haftbar gemacht werden für Art und Form der Nutzung durch Dritte wie z.B. für das Herunterladen von Fotos und Videos und deren anschließender Nutzung und Veränderung. Sie werden ferner darauf hingewiesen, dass trotz ihres Widerrufs Fotos und Videos von ihrer Person im Rahmen der Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen des Vereins gefertigt und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit veröffentlicht werden dürfen.

Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht bestellt.

 

 

 

 

Bücher, Broschüren und CDs, herausgegeben von den Gröbenhütern

Erhältlich im Heimat- und Torfmuseum jeweils während der Öffnungszeiten jeweils an Sonntagen von 10:30 - 12:30 Uhr – Eintritt frei.


Heimatbuch Gröbenzell von Horst Hell, 2. aktualisierte Auflage, € 9,20.


Fotoband Bilder aus dem Alten Gröbenzell von Hans Geigenfeind, Nachdruck der ersten Auflage, erhältllich auch bei der Buchhandlung litera € 48,50


Festschrift 75 Jahre Kirche und Schule in Gröbenzell von Hans Geigenfeind, Dr. Anton Kammerl und Ludwig Klauser, € 1,-.


Gröbenzell - der Weg zur Eigengemeinde. Vier Anläufe zur Selbständigkeit. Von Dr. Kurt Lehnstaedt und Barbara Buck-Estner. Langfassung € 7,50, Kurzfassung € 2,-.

 


Gröbenzell in den Jahren 1933 bis 1945. Die fünfteilige Siedlung im Nationalsozialismus. Von Dr. Kurt Lehnstaedt, 2015, € 14.90


Gröbenzell: Landschaftsentstehung - Torf und Alm. Geologie und Morphologie. Der Boden, auf dem Gröbenzell heute steht, wie er entstanden ist, woraus er sich zusammensetzt. Von Helmut Bloid, € 5,-.


1945 -  Kriegsende in Gröbenzell. Von Dr. Kurt Lehnstaedt, € 3,-.


Kochrezepte aus dem 19. Jahrhundert. Übertragen und bearbeitet von Dr. K. Lehnstaedt, Eine Anleitung, Speisen ebenso schmackhaft und zierlich als schnell und sparsam zu bereiten,. Übertragen und bearbeitet von Dr. Kurt Lehnstaedt. € 5,-


CD Geschichten aus dem Alten Gröbenzell - Anekdoten und Geschichten. Alteingesessene Gröbenzeller Bürger erzählen, wie es früher in Gröbenzell war, € 5,-.


Ansichtskarte Gröbenzell 1915, € 0,50.


Puzzle in Postkartenform, (Motiv aus dem Heimat- und Torfmuseum) € 2,-


DVD Gröbenzell 1952 - 2002. Bilder aus einer jungen Gemeinde, ca. 58 min., € 8,-


DVD Die Entstehung Gröbenzells, 2010, ca 21 min., € 8,-


450 Jahre Gröbenzell 1570 - 2020. "mein Fürst und Herr hat a[nn]o 1570 ein Haus ... aufsetzen lassen" Von Johann G. Böhmer, 2020, € 19.50


Außerdem im Museum erhältlich:

175 Jahre Eisenbahn München-Augsburg. Das Buch zum Festjahr und seinen Ausstellungen. Herausgeber: Anna Ulrike Bergheim u. Holger Riedel. Mit einem Beitrag unseres Beiratsmitgliedes Johann Böhmer: Gröbenzell und die Eisenbahnstrecke München-Augsburg. Maisach 2015, € 9.80

DVD "Vom Zollhaus zur Gartenstadt",  2013, ca. 79 min., € 12.80